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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vom 11. Juli 2017 |
Link zum Rechtstext | Telekommunikations-Überwachungsverordnung |
Kerninhalte | Die TKÜV enhält Regelungen, welche technischen Vorkehrungen von wem bereitzuhalten sind, damit im Falle einer möglichen, späteren Telekommunikationsüberwachung alle erforderlichen Schnittstellen bereits vorhanden sind. Diese Verordnung gilt für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mittels derer Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit angeboten werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Mai 2021 |