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Link zum Rechtstext

Geschützte Biotope

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope vom

22

13.

Januar 2009

Mai 2019

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert die nach

§ 25 Abs. 1 LNatSchG besonders

§ 30 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Absatz 1 und 3 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope.


Sie regelt in

In bestimmten Fällen

die zulässigen

werden zulässige Schutz-, Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen geregelt und

legt

Mindestgrößen

fest

festgelegt.

 

...