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Link zum Rechtstext | Geschützte Biotope |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert die nach |
§ 30 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Absatz 1 und 3 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope. |
Sie regelt in
In bestimmten Fällen |
werden zulässige Schutz-, Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen geregelt und |
Mindestgrößen |
festgelegt. |
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