Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Note

Die Verordnung ist seit dem 25.05.2021 nicht mehr gültig.


Link zum Rechtstext

Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten vom 10. Mai 2010

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

MPKPV

Kerninhalte

Die Verordnung gilt für klinische Prüfungen und genehmigungspflichtige Leistungsbewertungsprüfungen gemäß den §§ 20 bis 24 des Medizinproduktegesetzes, deren Ergebnisse verwendet werden sollen zu:

-> der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß der Medizinprodukte-Verordnung,
-> der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens mit einem Medizinprodukt, das die CE-Kennzeichnung tragen darf, zur Erlangung einer neuen Zweckbestimmung, die über die der CE-Kennzeichnung zugrunde liegende Zweckbestimmung hinausgeht, oder
-> der Gewinnung und Auswertung von Erfahrungen des Herstellers bezüglich der klinischen Sicherheit und Leistung eines Medizinproduktes, das die CE-Kennzeichnung tragen darf, sofern zusätzlich invasive oder andere belastende Untersuchungen durchgeführt werden.

Auf Leistungsbewertungsprüfungen nach § 24 Satz 1 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes, bei denen eine nicht chirurgisch-invasive Probenahme aus der Mundhöhle erfolgt, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Mai 2021 
Review vom 01. August 2020
Review vom 1. Juni 2020
I ; II

...