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Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2005 |
Rechtsebene | Simmern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die AöR Rhein-Hunsrück Entsorgung, die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu dem auch die Verbandsgemeinde Simmern gehört, für die Abfallverwertung und -beseitigung zuständig ist, für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (ausschließlich) erhebt. Sie legt unter anderem die Entstehung der Gebührenschuld, den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. April 2021 |
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Bezeichnung | Rhein-Hunsrück Entsorgung |
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