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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wasserlieferungsbedingungen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 mit Wasserlieferungsbedingungen des OOWV als ergänzende Vertragsbestimmungen zur AVBWasserVvom 17. Dezember 1990(Stand per Gültigkeit 1. Dezember 2016) |
Link | https://www.oowv.de/fileadmin/user_upload/2011/downloads/39-1_AVBWasserV_170118.pdf |
Kerninhalte | Diese Wasserlieferungsbedingungen bestimmen, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband in Brake/Unterweser (OOWV), dem sich der Landkreis Vechta, zu dem die Stadt Damme gehört, und die Stadt Dinklage angeschlossen hat, die Aufgabe hat, in seinem Gebiet Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereitzustellen. Sie regeln in Ergänzung der AVBWasserV des Bundes unter anderem den Wasserbezugspreis, den Hausanschluss und die Kundenanlagen sowie die technischen Anschlussbedingungen. |
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