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Kurzbezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Vechta vom 8. Juni 2017 in 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom vom 22. Dezember 2022 |
Rechtsebene | Landkreis Vechta |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Vechta, zu dem auch die Stadt Damme und die Gemeinde Neuenkirchen-Vörde Vörden gehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung in Form einer Gesellschaft privaten Rechts unter der Bezeichnung „Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH“ (AWV) betreibt. Sie Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgungspflicht, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Preisliste |
URL-Adresse | https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/gebuehren-preise/entsorgungspreise |
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Bezeichnung | Anlagen Abfallwirtschaft |
URL-Adresse | https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/satzungen |
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