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Kurzbezeichnung

Abfallbewirtschaftungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Vechta vom 8. Juni 2017 in 2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom vom 22. Dezember 2022

Rechtsebene

Landkreis Vechta

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Vechta, zu dem auch die Stadt Damme und die Gemeinde Neuenkirchen-Vörde Vörden gehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung in Form einer Gesellschaft privaten Rechts unter der Bezeichnung „Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH“ (AWV) betreibt. Sie

Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgungspflicht, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Abfallbewirtschaftungssatzung

URL-Adresse

https://eco-compliance-alexandrina.atlassian.net/wiki/download/attachments/2813281/Abfallbewirtschaftungssatzung-1-Aend-Lesefassung.pdf?api=v2

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Preisliste

URL-Adresse

https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/gebuehren-preise/entsorgungspreise

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Anlagen Abfallwirtschaft

URL-Adresse

https://www.abfallwirtschaft-vechta.de/index.php/info-dienst/satzungen

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