Generell | Arbeitsplatz | Veranstaltungen, Gastronomie und Übernachtungen | Personalverkehr | Alten- und Pflegeheime |
wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
| Bundesweite 3G-Regelung:
| 2G-Regelung:
Genauere Regelungen erlassen die Bundesländer in ihren Landesverordnungen. Keine Kontrollen:
Medizinische Masken müssen getragen werden. Regelungen vor Ort legen die einzelnen Bundesländer fest. 3G-Regelung:
Abweichende Regelungen können die einzelnen Bundesländer erlassen. 2G-Regelung / 2GPlus-Regelung:
Regelungen vor Ort erlassen die Länder in ihren Landesverordnungen. | 3G-Regelung:
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Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zum 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. |
Corona-Regeln in den Bundesländern
Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses vom 18.11.21 sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig.
Nähere Informationen darüber, wie der Beschluss durch die Länder im Einzelnen umgesetzt wird und ob im weiteren Verlauf Verschärfungen der bundesweiten Regelungen in den einzelnen Bundesländern beschlossen worden sind, finden Sie auf den offiziellen Seiten der einzelnen Bundesländer.
Aktuelle Corona-Informationen auf Länderebene:
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