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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung Stadt Osnabrück |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Osnabrück vom Osnabrück vom 2. November 1999 in der Fassung der Änderungssatzung vom 4. Dezember 2018 und Satzung der Stadt Osnabrück vom 6. Dezember 2022 über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Abfallbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 |
Rechtsebene | Osnabrück |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Stadt Osnabrück als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Beseitigung und Verwertung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Entsorgungspflicht insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang sowie Benutzungsgebühren und Gebühren für Einzelleistungen. Die Abfallgebührensatzung legt die Höhe der Gebühren sowohl für feste Abfallbehälter als auch für Einzelleistungen als auch für die Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben für das jeweils aktuelle Wirtschaftsjahr fest. |
Links zur Rechtsänderung | |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung für 2023 |
URL-Adresse | https://demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanzen/2_Gebuehren_und_Beitraege_/II_2-2-Abfallbeseitigung-2023.pdf |
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