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Link zum Rechtstext | GUV-V C53 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer, die Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren oder öffentlicher Pflichtfeuerwehren sind, sowie für Versicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehreinrichtungen, die für diese Versicherten bestimmt sind. Sie regelt neben der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz Feuerwehreinrichtungen, Betrieb und Ordnungswidrigkeiten. Ihre Normtexte werden durch die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ erläutert. Stellungnahme der DGUV hinsichtlich der Anwendbarkeitder DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ auf Feuerwehren mit hauptamtlichen Einsatzkräften |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. März 2023 |
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