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1. Global Reporting Initiative

 

Die GRI-Leitlinien (GRI Guidelines) haben sich international als Standard der nachhaltigen Berichterstattung etabliert. Sie sind entstanden und werden weiterentwickelt in einer Kooperation von hunderten Unternehmen, Investoren, Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfern, VerbändenGewerkschaftenNichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wissenschaftlern

1.1 Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte

  • Einbeziehung von Stakeholdern: Die Organisation sollte ihre Stakeholder angeben und erläutern, inwiefern sie auf deren angemessene Erwartungen und Interessen eingegangen ist
  • Nachhaltigkeitskontext: Der Bericht sollte die Leistung der Organisation im größeren Zusammenhang einer nachhaltigen Entwicklung darstellen.
  • Wesentlichkeit: Der Bericht sollte Aspekte abdecken, die: Ÿ die wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation wiedergeben bzw.; Ÿ die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen
  • Vollständigkeit: Der Bericht sollte alle wesentlichen Aspekte und deren Grenzen in dem Maße abdecken, dass sie die bedeutenden wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen wiedergeben und die Stakeholder die Leistung der Organisation im Berichtszeitraum beurteilen können.

1.2 Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität:

  • Ausgewogenheit: Der Bericht sollte sowohl positive als auch negative Aspekte der Leistung der Organisation beinhalten, um eine fundierte Beurteilung der Gesamtleistung zu ermöglichen.
  • Vergleichbarkeit: Die Organisation sollte Informationen konsistent auswählen, zusammentragen und in Berichtsform bringen. Die Informationen im Bericht sollten so dargestellt werden, dass die Stakeholder Veränderungen in der Leistung einer Organisation im zeitlichen Verlauf analysieren und mit anderen Organisationen vergleichen können.
  • Genauigkeit:  Die Informationen im Bericht sollten so genau und detailliert sein, dass Stakeholder die Leistung der Organisation bewerten können.
  • Aktualität: Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig, damit die Informationen den Stakeholdern rechtzeitig zur Verfügung stehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
  • Klarheit: Informationen sollten so zur Verfügung gestellt werden, dass sie für Stakeholder, die den Bericht nutzen, verständlich und zugänglich sind.
  • Verlässlichkeit:  Die für die Aufbereitung eines Berichts verwendeten Informationen und Verfahren sollten so gesammelt, aufgezeichnet, analysiert und weitergegeben werden, dass sie einer Überprüfung unterzogen werden können, die die Qualität und die Wesentlichkeit der Informationen feststellt.

1.3 Allgemeine Anmerkungen zur Berichterstattung:

Berichterstattung über Trends

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