Gesellschaft | ||
Aspekt: Compliance | ||
G4-SO8 | Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften | |
Geben Sie folgende Daten in Bezug auf monetär signifikante Bußgelder und nicht monetäre Strafen an:
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Sollte die Organisation keine Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften ermittelt haben, reicht eine kurze diesbezügliche Erklärung aus. | ||
Nennen Sie den Kontext, in dessen Rahmen monetär signifikante Bußgelder und nicht monetäre Strafen verhängt wurden. |
Orientierungshilfe | |
Relevanz | Daten über die Nichteinhaltung von Vorschriften innerhalb einer Organisation bieten Hinweise über die Fähigkeit des Managements, die Erfüllung bestimmter Leistungsparameter bei der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Aus wirtschaftlicher Sicht trägt die Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften dazu dabei, finanzielle Risiken zu minimieren, die entweder direkt durch Bußgelder oder indirekt durch Auswirkungen auf das Ansehen entstehen. Der Erfolg einer Organisation bei der Einhaltung von Vorschriften kann auch die Voraussetzungen für den Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Gewährung von Genehmigungen verbessern. Die Indikatoren G4-EN29 und G4-PR9 behandeln die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Aspekte. Die Einhaltung von Gesetzen, die für die Geschäftstätigkeiten der Organisation maßgeblich sind, ist gleichermaßen von Interesse. Dieser Indikator soll signifikante Bußgelder und nicht monetäre Strafen im Rahmen von nicht durch G4-EN29 und G4-PR9 abgedeckten Gesetzen oder Vorschriften widerspiegeln, wie zum Beispiel Gesetze und Vorschriften zu Bilanzbetrug, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Korruption. |
Datensammlung | Ermitteln Sie gegen die Organisation erhobene administrative oder gerichtliche Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften, darunter:
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Dokumentationsquellen | Zu den möglichen Informationsquellen zählen die Ergebnisse von Audits und Systeme zur Regelwerksverfolgung der Rechtsabteilung. Informationen in Bezug auf den Gesamtgeldwert von Bußgeldern erhalten Sie von der Buchhaltung. |