Eintrittsgehalt
Das Eintrittsgehalt bezieht sich auf das Vollzeitgehalt eines Angestellten
in Angestellten in der niedrigsten Beschäftigungskategorie. Die Gehälter
von Gehälter von Praktikanten oder Lehrlingen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Das Eintrittsgehalt bezieht sich auf das Vollzeitgehalt eines Angestellten
in Angestellten in der niedrigsten Beschäftigungskategorie. Die Gehälter
von Gehälter von Praktikanten oder Lehrlingen werden hierbei nicht berücksichtigt.