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Link zum Rechtstext | Tierische Nebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt als zuständige Behörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1432/2007, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, das auch zuständige Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 92/2005 ist, und im Übrigen die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. |