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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten zum Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes vom 4. Oktober 2022

Link zum Rechtstext

ThürZustVollzGEGVO

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt folgende Bereiche des Energierechts in Thüringen:

-> Zuständigkeit für den Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes
-> Registrierstelle nach dem GEG (Deutsches Institut für Bautechnik)
-> Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
-> Ausstellungsberechtigung für Erfüllungserklärungen nach dem GEG
-> Inhalt und Vorlage der Erfüllungserklärung
-> Prüfung und Nachweise der Erfüllungserklärung
-> Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 108 GEG.