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Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Abwassergebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund vom 21. Juli 2017 und Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 21vom 23. November 20192021 |
Rechtsebene | Dortmund |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Dortmund das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, private Anschlussleitungen und Indirekteinleitungen. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt Dortmund, Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen sowie Gebühren für Beiträge und Umlagen der Wasserverbände zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
URL-Adresse | https://wwwdosys01.dortmunddigistadtdo.de/mediadosys/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_stadtkasse_und_steueramt/satzungen_stadtkasse_und_steueramt/satzungen_2020/Abwassergebuehrensatzung_der_Stadt_Dortmund_vom_21.11.2019ortsrechtweb.nsf/0/32b32ad9bb59621bc12587a000348658/$FILE/Abwassergeb%C3%BChrensatzung.pdf |