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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung über die einheitliche Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2010 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Im Raumordnungsverfahren prüft die Gemeinsame Landesplanungsabteilung die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne des Landesplanungsvertrages einschließlich der vom Träger der Planung oder Maßnahme eingeführten Standort- und Trassenalternativen. |