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Bezeichnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Landshut in der Fassung

vom 22

vom 18. Dezember

2008

2020

KurzbezeichnungGebührensatzung der Abfallwirtschaftssatzung

Rechtsebene

Ergolding - Kreis Landshut

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung berichtigt den Landkreis Landshut, zu dem die Stadt Ergolding gehört, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben.

Sie regelt unter anderem den Gebührenmaßstab und den Gebührensatz.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.ergolding.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebuehrensatzung-fuerAbfallwirtschaft-die-oeffentliche-Abfallentsorgung-des-Landkreises-Landshut.o319.htmlLKR-Landshut.pdf