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Link zum Rechtstext | ÖGDG M-V |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 1994 |
Kerninhalte | Allgemein wird in dem Gesetz geregelt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst die Gesundheit der Bevölkerung fördern und schützen soll. Neben Grundsätzen, Organisationsangelegenheiten, finden sich auch Regelungen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe. In diesem Gesetz ist vor allem § 11 zum internationalen Verkehr an Häfen wichtig. |
Links zur Rechtsänderung |