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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (Ausgabe Juli 2022) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 112-199 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung DGUV Regel bietet Unternehmern eine fundierte Hilfestellung bei der Auswahl und der Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen.Sie findet keine Anwendung bei der Auswahl und Benutzung anderer Rettungsausrüstungen (z.B. Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken). |
Links zur Rechtsänderung |