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Link zum Rechtstext | Messstellenbetriebsgesetz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft Regelungen
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2022 -Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor Review vom 01. August 2022 -Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung Review vom 13. Oktober 2021 Review vom 01. August 2021 Review vom 05. Januar 2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung | Unter folgenden Voraussetzungen und Preisobergrenzen ist die Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher mit einem intelligenten Messsystem durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber wirtschaftlich vertretbar:
Unter folgenden Voraussetzungen und Preisobergrenzen ist die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem bei einem Anlagenbetreiber durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber wirtschaftlich vertretbar:
Unter folgenden Voraussetzungen und Preisobergrenzen ist die optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Letztverbraucher durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber wirtschaftlich vertretbar:
Unter folgender Voraussetzung und Preisobergrenze ist die optionale Ausstattung einer Messstelle bei einem Anlagenbetreiber durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber wirtschaftlich vertretbar:
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