Blog from April, 2016

Zertifizierung nach IFS HPC: der Standard

Der IFS HPC für Haushalts- und Körperpflegeprodukte unter Hausmarken (Einzelhandelsmarken) gehört zu der Reihe der International Featured Standards (IFS).

Im April 2016 wird eine neue Version des Standards veröffentlicht. IFS HPC 2 wird im Oktober 2016 in Kraft treten. Zwischen Oktober 2016 und dem 1. Januar 2017 werden die Kunden entscheiden können, ob sie ihre Audits nach IFS HPC 1 oder IFS HPC 2 durchführen lassen wollen. Ab dem 1. Januar 2017 werden nur noch Audits nach der neuen Version durchgeführt werden können.

Mehr dazu im Newsticker.

April-Ausgaben Reports

War es im ersten Quartal 2016 noch verhältnismäßig ruhig, schlägt der April umso mehr mit Änderungen zu. Im noch laufenden Monat haben wir insgesamt 113 Rechtsänderungen bewertet, von denen wir 22 als allgemein relevant eingestuft haben.

Um Ihnen neben den Filterfunktionen (Sachgebiet, Branche) im Report eine weitere Hilfestellung zu geben, versuchen wir nachfolgend eine Priorisierung der Änderungen nach ihrer Bedeutsamkeit darzustellen:

Schön zu wissen als Vorwarnung

Hierunter fällt definitiv die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, dessen maximale Folge für betroffene Unternehmen (Verwendung von Gewässern in Form einer „Gewässerbewirtschaftung“ mit Entnahme bzw. Abgabe) eine Erhöhung der Kosten für die Wassernutzungen sein kann.

Außerdem ist die neue DGUV Information 204-021 „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)“ als „schön zu wissen“ einzustufen. Die entsprechende Pflicht aus der DGUV Vorschrift 1sollte für Sie nichts Neues sein – die „neue Form“ der Umsetzung ist vielleicht dennoch interessant für Sie. 

Gut zu wissen bei keinem bis geringem Handlungsbedarf

In diese Kategorie ordnen wir die Änderungen des Eisenbahnrechts und die meisten Änderungen zur Produktsicherheit ein. Die Aktualisierung der DB-Richtlinien ist vorwiegend redaktioneller Natur – wir empfehlen die neuen Anforderungen des Anhangs „Gleisfreimeldeeinrichtungen, Gleisschaltmittel“ der DB-Ril 810.0200 zu prüfen und ggf. einzuhalten.

Die geänderten Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit sind zwar in vielen Rechtsregistern enthalten, doch tatsächlich betroffen sind die Hersteller und Inverkehrbringer von

  • einfachen Druckbehältern (6. ProdSV),
  • Aufzügen (12. ProdSV),
  • PSA (persönliche Schutzausrüstung; Verordnung (EU) 2016/425) und
  • Gasverbrauchseinrichtungen (z.B. Geräte zum Kochen, zur Kühlung, zur Raumheizung, zur Warmwasseraufbereitung; Verordnung (EU) 2016/426).

Verwender dieser Produkte profitieren vom höheren „Papieraufwand“, der seitens der Hersteller und Inverkehrbringer anfällt. Das Mehr an Informationen kann bei der Auswahl der Produkte und ihrer Kontrolle auf Konformität dienlich sein. Hersteller und Inverkehrbringer stufen die Änderungen natürlich in die nächste Kategorie als „(sehr) wichtig zu wissen" ein. Die Neuerungen werden für sie nicht überraschend sein, da in den meisten Fällen das übergeordnete EU-Recht bereits vor zwei Jahren geändert wurde. Gleich geblieben ist übrigens der rechtliche Rollenwechsel von „Verwendern" zu „Herstellern", wenn wesentliche Änderungen an den Arbeitsmitteln vorgenommen werden.

Für Hersteller von Kraftstoffen sind die Änderungen der Biokraft-NachV und der 36. BImSchV bedeutsam. Es sind neue Biokraftstoffe zugelassen worden, und es wurden neue Grenzwerte zur Treibhausgasminderung eingeführt, die nachweislich und fristgerecht einzuhalten sind.

Außer Kraft getretene und neue Multilaterale Vereinbarungen sind das Thema von gleich zwei Beiträgen des Reports im April für Gefahrgutbeauftragte.

Facilitymanager interessiert die Änderung des Mess- und Eichgesetzes, da sie eine neue Nachweispflicht bezüglich der Beauftragung von Messdienstleistern beinhaltet.

(Sehr) wichtig zu wissen bei geringem bis großem Handlungsbedarf

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (siehe eco Compliance Report 1/2016) betraf nicht nur Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch stromkostenintensive Unternehmen, die eine Reduzierung der KWK-Umlage beantragen können. Für diese wurde nämlich eine Meldepflicht eingeführt, die – nach aktueller Klarstellung der Übertragungsnetzbetreiber – zum 31. März ab dem Jahr 2017 gilt.

Da mehrere unserer Kunden auch Hersteller, Einführer oder Händler von elektrischen Betriebsmitteln sind und für sie neue Pflichten eingeführt wurden, stufen wir als einzige Aktualisierung des Sachgebiets Produktsicherheit die Neufassung der 1. ProdSV von Haus aus als sehr wichtig ein.

Für Kraftfahrzeughersteller gibt es künftig noch viel zu tun: Die aktuelle Änderung der Abgasnormen führt die neuen Prüfverfahren RDE und PEMS (real driving emissions, portables Emissionsmesssystem) ein – derzeit noch ohne neue verbindliche Grenzwerte.

Im Sachgebiet Arbeitssicherheit stufen wir den neuen DGUV Grundsatz 313-002 zum Freimessen als sehr wichtig ein, da in der Praxis häufig unklar ist, wann „enge Räume“ überhaupt vorliegen. Die entsprechenden Anforderungen (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsablauforganisation, Qualifizierung von Sicherungsposten etc.) bei Vorhandensein von „engen Räumen“ werden im beigefügten Report erläutert.

Bedeutende Änderungen in den Legal Compliance Sachgebieten

Auch in den Legal Compliance Sachgebieten haben wir diesen Monat einiges zu berichten. Im Arbeits- und Sozialrecht wurde ein erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) erlassen. Daneben wurden zahlreiche neue Mindestlöhne u.a. für Beschäftigte im Gerüstbauerhandwerk, für ungelernte Arbeitnehmer aus dem Maler- und Lackierhandwerk und für Zeitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgesetzt.

Für Unternehmen, die Zollverfahren tätigen, ist sicherlich die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung von Interesse. Zudem wurde die Sanktionsliste der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 um eine weitere Person (Nayef Salam Muhammad Ujaym Al-Hababi) ergänzt.

Hersteller von Kommunikationsgeräten sollten die Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) beachten.

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz schont die Augen, verhindert Müdigkeit, steigert die Konzentration und ermöglicht so ein leistungsstarkes Arbeiten.

Die optimale Arbeitsplatzbeleuchtung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell wahrgenommen. Die Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz muss sich deshalb unter anderem an das Sehvermögen des Nutzers und seine Arbeitsaufgabe anpassen lassen.

Um die ideale Beleuchtung jederzeit zu gewährleisten und gleichzeitig Energie zu sparen, sollte beim Lichtkonzept darauf geachtet werden, dass Licht bei Bedarf manuell zu- bzw. abgeschaltet werden kann.

Auch durch eine gezielte Lichtplanung lassen sich Energie und damit Stromkosten sparen. Effiziente Lichtlösungen setzen dabei an verschiedenen Punkten an. Um Bereiche mit unterschiedlichem Lichtbedarf zu beleuchten, ist es beispielsweise wichtig, dass das Lichtkonzept aus mehreren Komponenten besteht. Darüber hinaus berücksichtigen energieeffiziente Konzepte 

  • Leuchten mit hohen Wirkungsgraden, 
  • effiziente Lichtquellen,
  • dimmbares Licht,
  • intelligente Lichtsteuerung mit Zeit- und Anwesenheitssensoren sowie
  • natürliches Tageslicht. 

Ein sehr hohes Einsparpotenzial bieten tageslichtabhängig gesteuerte Beleuchtungen – sie sparen bis zu 35 % Energie gegenüber nicht verbrauchsoptimierten Anlagen.

Quelle: licht.de

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 23. Februar 2016 (Az. 10 K 2708/15 F) die Restbuchwerte eines abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten eines alten Gebäudes als Herstellungskosten eines neuen Gebäudes angesehen. 

Für mehr Informationen zu diesem Urteil lesen Sie hier weiter.

Es werde Licht: Energie sparen und den Alltag erhellen

Eine weitere Möglichkeit, Energie zu sparen, besteht in der Installation von Bewegungsmeldern in Treppenhäusern, Kellern, Tiefgaragen und im Sanitärbereich. Diese schalten das Licht nur dann ein, wenn es auch wirklich benötigt wird. Der Sensor wird dabei entweder durch das Erkennen von Bewegung in seiner näheren Umgebung oder durch Infrarotstrahlung oder Ultraschall ausgelöst. So brennt das Licht nie länger als erforderlich. 

Allerdings verbrauchen auch Bewegungsmelder Strom – manche sogar erheblich mehr als gedacht! Vor dem Kauf lohnt sich daher immer ein Blick ins Datenblatt, um sich Klarheit über den Eigenverbrauch des Geräts (insbesondere im Stand-By-Modus) zu verschaffen. 

Der Forest Stewardship Council, kurz FSC, ist ein internationales Zertifizierungssystem für Waldwirtschaft. Zehn weltweit gültige Prinzipien garantieren, dass Holz- und Papierprodukte mit dem FSC-Siegel aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen. Diese Prinzipien sind in einem internationalen Standard festgelegt. Der FSC-Standard schreibt vor, dass die ökologischen Funktionen eines Waldes erhalten bleiben müssen, er schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten und sichert die Rechte der Ureinwohner und der Arbeitnehmer.

Ende 2015 wurde eine überarbeitete Fassung des FSC-Controlled Wood Standards vom Vorstand des FSC International verabschiedet – seit Ende Januar steht nun auch die Übergangsphase fest. Der Standard ist bereits auf der internationalen Seite von FSC auf Englisch verfügbar und wird derzeit vom FSC Deutschland übersetzt. Damit alle Stakeholder Zeit haben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen, hat der FSC bestimmt, dass der Standard am 1. Juli 2016 in Kraft tritt. 

Für detaillierte Informationen zu den wichtigsten Änderungen des neuen Standards FSC-STD-40-005 V3.0 lesen Sie hier weiter.

 

KW 14: Green-IT

Unter Green-IT werden Bestrebungen zum ressourcenschonenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien verstanden.

Beispielsweise kann durch das Abschalten von IT-Geräten wie Fax und WLAN nach Verlassen des Büros Energie gespart werden. Eine weitere Möglichkeit besteht im Zentralisieren von Geräten – oder braucht wirklich jeder Mitarbeiter seinen eigenen Scanner und Drucker? Auch über integrierte Systeme zur automatischen Nachtabschaltung von Servern lässt sich der Energieverbrauch reduzieren. Das System prüft, ob abends noch Benutzer angemeldet sind. Wenn nicht, fährt es den Server herunter. Bei der ersten Anmeldung eines Clienten am Morgen wird der Server dann wieder automatisch hochgefahren.

Zudem sollten Sie regelmäßige IT-Prozesse wie Backups automatisiert durchführen lassen, denn so laufen diese genau dann ab, wenn das System freie Kapazitäten hat.

Mehr Informationen zu Green-IT finden Sie hier.