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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Rohrleitungsbauarbeiten (Ausgabe Januar 2006)

Link zum RechtstextBGR 236

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von überwiegend erdverlegten Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Gase und andere Stoffe; ausgenommen davon sind Rohrleitungen für Sauerstoff, Acetylen und Luft sowie das Arbeiten an Gasleitungen.

Sie findet keine Anwendung auf Rohrvortriebe (Durchpressungen, Durchbohrungen), Spülbohrungen und Bodenverdrängungsgeräte.

 

 

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