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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen (Ausgabe Januar 2018)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-015

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information richtet sich an alle in der Instandhaltung Tätigen im Bereich der verarbeitenden Industrie, wie zum Beispiel im Maschinenbau.

Sie soll zur Ermittlung von Gefährdungen beitragen und Maßnahmen aufzeigen, die zu einer sicheren Instandhaltung führen.

Sie führt zudem Maßnahmen zur Unfallreduzierung während folgender Arbeiten auf:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Arbeiten unter Spannung
  • Transportarbeiten und
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. August 2020

 

 

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