Die Richtlinie ist als Anlage A 2.2.1.13 in der Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) enthalten.
Link zum Rechtstext | Löschwasserrückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.
gelagert werden. |