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Link zum Rechtstext

Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz werden

  • das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen,
  • das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen),
  • die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,
  • die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und
  • die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden,

besteuert.

Es wird ergänzt durch die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung.

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