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Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 6. April 2016

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Kerninhalte

Diese Verordnung ist auf neue serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter anzuwenden, die auf dem Markt bereitgestellt werden.

Sie ist nicht anzuwenden auf

  • einfache Druckbehälter, die speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können,
  • einfache Druckbehälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind,
  • Feuerlöscher.
Tags

6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 6. Verordnung zum ProdSG; Sechste Verordnung zum ProdSG; 6. Produktsicherheitsverordnung; Sechste Produktsicherheitsverordnung; Sechste ProduktsicherheitsV; Sechste ProduktsicherheitsVO

 

 

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