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StrlSchG |
Link zum Rechtstext |
Strahlenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung insbesondere bei -> geplanten Expositionssituationen, -> Notfallexpositionssituationen, -> bestehenden Expositionssituationen. Es trifft keine Regelungen für -> die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung oder Arbeitskräften durch kosmische Strahlung, mit Ausnahme des fliegenden und raumfahrenden Personals, -> die oberirdische Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise in der nicht durch Eingriffe beeinträchtigten Erdrinde vorhanden sind, -> die Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise im menschlichen Körper vorhanden sind, und durch kosmische Strahlung in Bodennähe. |
Bezeichnung |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/StrlSchG_Strahlenschutzgesetz.htm |
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