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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 22. Oktober 1998

Link zum Rechtstext

SeeschifffahrtsstraßenO

Kerninhalte

Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist Bestandteil des deutschen Seeverkehrs- bzw. Schifffahrtsrechts.

In dieser Verordnung wird Folgendes behandelt:

  • Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundregeln)
  • Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Positionslaternen, Schallsignale, Regelungen für Kleinfahrzeuge)
  • Schallsignale der Fahrzeuge (aufgehoben)
  • Fahrregeln (Rechtsfahrgebot, Überholen, Begegnen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrbeschränkungen und Fahrverbote)
  • Ruhender Verkehr (Ankern, Anlegen und Festmachen, Vorbeifahren, Gefahrgut)
  • Sonstige Vorschriften (Verhalten bei Schiffsunfällen, Fischerei, Fahrgastschiffe und Fähren)
  • Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
  • Aufgaben der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  • Bußgeld und Schlussvorschriften

In den Anlagen befinden sich Schifffahrtszeichen (siehe Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland) (Anlage I); Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Anlage II); Karte zum Geltungsbereich der SeeSchStrO (Anlage III).

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