Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37 (mit Kommentar) |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 250-007 |
Kerninhalte | Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge, um Gesundheitsbeschwerden, die durch die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. |
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