Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Fassung vom 28. September 2006 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Benachteiligungsverbots von Menschen mit Behinderung und der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung (Gleichberechtigungsgebot). Es normiert insbesondere, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf (Diskriminierungsverbot). Es enthält zudem Regelungen unter anderem zur Barrierefreiheit, zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und zur Sicherung der Mobilität sowie zur Förderung von Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen. |
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