Dieses Gesetz regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen.
Es gilt auch für die Besteuerung von juristischen Personen, soweit nicht in anderen Steuergesetzen, insbesondere im Körperschaftsteuergesetz, besondere, dem Einkommensteuergesetz vorgehende Regelungen enthalten sind.
Das Einkommensteuergesetz wird ergänzt durch folgendes: