Link zum Rechtstext | BGG 924 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz regelt das Verfahren für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft. Er bestimmt, dass das Ermächtigungsverfahren für alle Berufsgenossenschaften zentral durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall durchgeführt wird. Er nennt die Voraussetzungen für die Ermächtigung, beschreibt die Pflichten der Sachverständigen, stellt für den Antrag in Anhang 1 das zwingend zu verwendende Formblatt zur Verfügung und legt die diesem insbesondere beizufügenden Unterlagen fest. In Anhang 2 enthält er das Formblatt für die schriftlich zu erteilende Ermächtigung. |