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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Entwässerungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen vom 19. Juni 2015 und Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH in der Fassung des XV. Nachtrags vom 15. Dezember 2017

Rechtsebene

Hagen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht für die Stadt Hagen wahrnimmt und dazu eine öffentliche Abwasseranlage zur Verfügung stellt. Die Abwasserbeseitigungspflicht umfasst unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms. Sie regelt insbesondere das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Entwässerungsgebührensatzung berechtigt den Wirtschaftsbetrieb Hagen, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Deckung der Kosten und Verbandslasten Entwässerungsgebühren (Benutzungsgebühren) – getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr) – zu erheben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S60WBH03.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S22SEH01.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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