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    4.2 Verordnungen


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003

Link zum RechtstextAWaffV

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt in Ergänzung des Waffengesetzes unter anderem > den Nachweis der Sachkunde,> den Nachweis der persönlichen Eignung, > die Benutzung von Schießstätten und> die Aufbewahrung von Waffen und Munition.Sie enthält zudem Vorschriften für das Waffengewerbe und die Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen.In der Anlage sind Waffen- und Munitionsarten aufgeführt.

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