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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern. Dieses Gesetz gilt für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Hiervon ausgenommen sind 1. Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April genutzt werden, und 2. Wohngebäude mit einer Wohnfläche von weniger als 50 m2. |