Link zum Rechtstext | Ausführungsgesetz Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 20. Dezember 2004 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004 und benennt als zuständige Behörden im Sinne von § 2 TierNebG das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei sowie die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. |