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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013

Link zum Rechtstext

EU-Klimaschutzverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung legt fest, wie die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2021 bis 2030 leisten müssen. Ziel ist es, die Emissionen in den betroffenen Sektoren bis 2030 um 40 % gegenüber dem Stand von 2005 zu reduzieren.

Dadurch unterstützt sie das langfristige Ziel der Klimaneutralität in der EU bis spätestens 2050 und die anschließende Erreichung negativer Emissionen. Somit trägt sie zur Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes und des Pariser Abkommens bei.

Die Verordnung enthält auch Regeln zur Festlegung der jährlichen Emissionszuteilungen und zur Überprüfung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

Sie betrifft Treibhausgasemissionen aus den folgenden Bereichen:
-> Energie
-> Industrieprozesse und Produktverwendung
-> Landwirtschaft
-> Abfall
Treibhausgasemissionen aus ETS-Tätigkeiten - Seeverkehr ausgenommen - fallen nicht darunter.

Weitere LinksÜbereinkommen von Paris - Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Links zur RechtsänderungReview vom 01. Mai 2023 - Beschluss (EU) 2023/863
Review vom 01. Mai 2023 - Verordnung (EU) 2023/857
Review vom 01. Januar 2021
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