Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen/ Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ravensburg in der ab dem 1. Februar 2018 geltenden Fassung |
Rechtsebene | Ravensburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Ravensburg die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang sowie Benutzungsgebühren. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Ravensburg |
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