Link zum Rechtstext | Emissionserklärungsverordnung - Abwasser |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Erklärung der Art und Menge von Abwasser, das bei Tätigkeiten nach Anhang I der - mittlerweile aufgehobenen - Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung in Verbindung mit den Anlagenkategorien nach Anhang 1 anfällt und in Gewässer, in öffentliche Abwasseranlagen oder in Abwasseranlagen Dritter eingeleitet wird (Emission). |