Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Berliner Straßengesetz |
Link zum Rechtstext | BerlStrG |
Kerninhalte | Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für Bundesfernstraßen und für Privatstraßen gilt es nur, soweit dies im Folgenden ausdrücklich bestimmt ist |