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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln TRLV


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen - Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen

Link zum RechtstextTRLV Vibrationen - Teil 1

Kerninhalte

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 1 beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV. Sie konkretisiert die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV innerhalb des durch §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes vorgegebenen Rahmens.

(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

 

 

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