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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen In der Fassung vom 23. August 2004 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen sowie der Abwassereinleitung aus diesen. Die Eigenkontrolle umfasst insbesondere: - Betriebs- und Funktionskontrollen,
- Probenahmen. Messungen und Untersuchungen,
- Aufzeichnungen der Messergebnisse und Untersuchungen sowie der wesentlichen Betriebsänderungen und -vorkommnisse im Betriebstagebuch,
- die Auswertung und Vorlage der Aufzeichnungen in Form eines Eigenkontrollberichts bei der Wasserbehörde und
- die Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Auswertungen.
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