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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - ENTWURF

Link zum Rechtstext

Wärmeplanungsgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Erzeugung und der Bereitstellung von Heiz- und Prozesswärme und Warmwasser auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045 zu leisten. Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme und aus thermischer Abfallbehandlung in Wärmenetzen soll im bundesweiten Mittel, gemessen am jährlichen Wärmeenergieverbrauch, bis zum 1. Januar 2030 mindestens 50 Prozent betragen.

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