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Link zum Rechtstext | LUNG-Zuständigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung zur Regelung der Zuständigkeiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern |
Kerninhalte | Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für die Aufgaben, die den nach § 2 aufgelösten Behörden durch Rechtsvorschriften zugewiesen waren. Das Landesamt ist auch zuständig für sonstige diesen Behörden durch Verwaltungsvorschrift übertragene Aufgaben. |