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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien vom 21. Oktober 2022

Kerninhalte

Nach dieser Förderrichtlinie werden zusammen mit den jeweiligen speziellen Fördermodulen Maßnahmen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert, die zu einer zusätzlichen, über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Umweltentlastung führen.

Förderempfänger können sein:
-> Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung
-> Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. Juli 2023

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