Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 6
Next »
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Fassung Juni 2005) |
Versammlungs-, Vortrags- und Seminarräume | Faltblatt der VBG |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von - Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
- Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1 000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
- Sportstadien, die mehr als 5 000 Besucher fassen.
|