Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 11 Next »

 



Link zum Rechtstext

Arbeitsplatzschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009

Kerninhalte

Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, und normiert dessen Kündigungsschutz sowie Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen.

 

 

  • No labels