Link zum Rechtstext | Industriebaurichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Fassung Juli 2014) |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an > die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und die Brennbarkeit der Baustoffe, -> die Größe der Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte, -> die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege. Sie gilt nicht für: -> Industriebauten, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen und von Personen nur vorübergehend zu Wartungs und Kontrollzwecken begangen werden (Einhausung, z.B. aus Gründen des Witterungs- oder Immissionsschutzes).-> Industriebauten, die überwiegend offen sind, wie überdachte Freianlagen oder Freilager, oder die aufgrund ihres Verhaltens im Brandfall diesen gleichgestellt werden können. |