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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Empfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in folgenden Arbeitsbereichen: -> Druckweiterverarbeitung > Holz und Holzwerkstoffbeschichtung -> Schuhherstellung -> Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren -> Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen Sie beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren. Sie finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit -> reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI, -> reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI, > Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid, > wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K) oder Zweikomponenten (2K)-PUR-Klebstoffen, -> strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen sowie -> anderen Gefahrstoffen wie z.B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen. |