Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 11. August 1978 |
Link zum Rechtstext | AGTierNebG Bay |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004 und regelt die Einzugsbereiche, Kosten und Entgelte. |
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